§ 17 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 StromNZV:
Veröffentlichungspflichten für Verteilnetzbetreiber
- Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung
- Summenlast der nichtleistungsgemessenen Kunden
- Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden
- Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
- Summe aller Einspeisungen Niederspannung
§ 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV:
Strukturmerkmale