Die Getreidemühle Zwiefalten eG nimmt derzeit für alle von ihr angebotenen Leistungen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des § 36 VSBG teil, sofern es sich nicht um Streitigkeiten über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie nach § 111b EnWG handelt.